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Rezeptpflicht & Rezeptgebühr

    Ihnen ist ein Medikament ausgegangen und Sie wollen es schnell in der Apotheke holen. Den Gang zum Arzt, so denken Sie, können Sie sich sparen, da das Medikament ohnehin weniger als die Rezeptgebühr kostet.

    In der Apotheke werden Sie dann aber mit dem Hinweis konfrontiert, dass dafür ein Rezept benötigt wird. Nicht selten klären wir dann auf, dass Rezeptpflicht und Rezeptgebühr zwei unterschiedliche Dinge sind: Ersteres bedeutet, dass wir als Apotheke Ihnen ein rezeptpflichtiges Medikament, egal wie teuer, nicht ohne ärztliche Verschreibung aushändigen dürfen – auch dann nicht, wenn Sie den kompletten Preis dafür selbst bezahlen wollen. Die Rezeptgebühr hingegen ist ein Instrument dafür, Medikamente für Patientinnen und Patienten leistbar zu gestalten und überschneidet sich häufig mit der Rezeptpflicht.

    Rezeptpflicht:

    Im §1 des Rezeptpflichtgesetzes finden Sie die Bestimmung, warum bestimmte Arzneimittel der Rezeptpflicht unterliegen:

    Im Gesetzestext finden Sie keinerlei Hinweis auf die Kosten des Arzneimittels. Der Gesetzgeber bezieht sich ausschließlich auf die Wirkung und Nebenwirkungen von Arzneimitteln. Das bedeutet, dass die Rezeptpflicht absolut unabhängig vom Preis ist. Egal, ob das Medikament einen oder mehrere hundert Euro kostet. Medikamente können immer auch unerwünschte Nebenwirkungen haben und somit ist die Rezeptpflicht vor allem ein Instrument für die Patientensicherheit, denn nur ihre Ärztin bzw. ihr Arzt kann eine seriöse Risikoabwägung machen. Zusammengefasst: Ist ein Medikament so eingestuft, dass es auch bei bestimmungsmäßigem Gebrauch Ihre Gesundheit gefährden kann, unterliegt es der Rezeptpflicht.

    Rezeptgebühr:

    Wie bereits weiter oben erwähnt, ist die Rezeptgebühr, auch wenn sie sich häufig mit der Rezeptpflicht überschneidet, eine andere Geschichte. Die Pflicht bestimmt der Gesetgeber, die Gebühr ist eine Leistung der Sozialversicherung.

    Die Sozialversicherungsträger, also die Krankenkassen, haben eine Liste jener Arzneimittel erstellt, für welche sie zumindest teilweise die Kosten übernehmen. Dies dient dazu, dass jede Mitbürgerin und jeder Mitbürger die Möglichkeit hat, ordentlich und vor allem auch leistbar medizinisch versorgt zu werden. Selbst sehr teure Medikamente kosten Sie dann nur die aktuelle Höhe der Rezeptgebühr. Seit ersten Jänner 2024 beträgt die Rezeptgebühr € 7,10/Medikamentenpackung. Dafür leistet jede und jeder von uns Sozialversicherungsbeiträge, mit denen nicht nur Sie selbst, sondern auch Ihre Kinder und unter bestimmten Voraussetzungen die Ehepartnerin oder der Ehepartner mitversichert ist.

    Sie zahlen lediglich die Rezeptgebühr als Selbstbehalt und den Rest der Kosten trägt Ihre Sozialversicherung. Ist das Medikament günstiger als die Rezeptgebühr, bezahlen Sie natürlich nur den günstigeren Preis, auch wenn Sie dieses Medikament auf Rezept ärztlich verordnet bekommen haben. Egal ob rezeptpflichtig oder nicht.

    Befreiung von der Rezeptgebühr

    Für bestimmte Personengruppen oder unter klar definierten Voraussetzungen gibt es die Möglichkeit einer Rezeptgebührenbefreiung. Dabei übernimmt die Krankenkasse die vollen Kosten für Ihr Medikament. Dazu gibt es jedoch eine Bedingung:

    Privatrezepte und rezeptfreie Medikamente müssen auch von gebührenbefreiten Personen selbst bezahlt werden.

    Um von der Rezeptgebühr befreit zu sein, bedarf es, wie schon erwähnt, gewisser Voraussetzungen. So gibt es Personengruppen, die von Seiten des Gesetzes automatisch von der Rezeptgebühr befreit sind, unter anderen Bezieherinnen und Bezieher einer Ausgleichszulage oder Zivildiener. Andere Personen können per Antrag, wenn bestimmte Anforderungen, wie zum Beispiel ein geringes Einkommen, erfüllt sind, von der Rezeptgebühr befreit werden.

    Rezeptgebührenobergrenze:

    Wenn Sie aufgrund von Erkrankungen eine große Anzahl an Medikamenten benötigen, gibt es noch eine Rezeptgebührenobergrenze, welche gerade bei chronischen Erkrankungen, wenn im Laufe des Jahres viele Medikamentenpackungen gekauft werden müssen, finanzielle Erleichterung bringen kann. Dies bedeutet, dass, wenn eine gewisse Anzahl an verschriebenen Medikamenten erreicht wurde, für Sie die Rezeptgebühr wegfällt, und zwar bei

    Bei höherem Einkommen werden die 2% auch erst bei einer höheren Anzahl von Rezeptgebühren erreicht.

    Doch wann wissen Sie oder wir als Apotheke, wann Sie diese Grenze erreicht haben. Ein gutes Werkzeug dazu ist das e-Rezept bzw. das elektronische System, welches eine tagesaktuelle Ermittlung der bezahlten Rezeptgebühren ermöglicht. Dadurch sind Sie als Versicherte bzw. Versicherter bereits einen Tag nach Überschreiten der Rezeptgebührenobergrenze von der Rezeptgebühr befreit. Sollte dennoch nach Überschreiten der Rezeptgebührenobergrenze noch Rezeptgebühr verrechnet worden sein, wird Ihnen diese für das darauffolgende Kalenderjahr gutgeschrieben.

    Die Gesundheitskasse bietet Ihnen auf Ihrer Webseite zu diesem Thema einen guten Überblick mit einem Frage-Antwortteil am Ende der Seite gesundheitskasse.at

    Das e-Rezept

    Die zunehmende Digitalisierung macht natürlich auch nicht vor Ordinationen und Apotheken Halt. Das soeben erwähnte e-Rezept ist ein praktisches Angebot für alle Beteiligten, seien es Sie als Patientin oder Patient, wir als Apotheke oder die Ordinationen. Als Übergangslösung während der Pandemie eingeführt, in der die Angabe Ihrer Sozialversicherungsnummer ausreichend war, ist das System seit August 2023 auf neue Beine gestellt worden.

    Um ein Rezept einzulösen benötigen Sie seitdem entweder einen QR-Code oder Ihre e-Card. Den QR-Code kann Ihnen Ihr Arzt in Papierform als Rezept ausdruckem oder Sie finden Ihn nach elektronischer Ausstellung auf der App der Sozialversicherung (MeineSV). Die vollständige Verwendung dieser App ist an einen ID-Austria-Zugang gebunden.

    Nach dem Einlösen des aktuellen Rezeptes beachten Sie bitte, dass die Verordnung nach Bezug Ihrer Medikamente aus der Apotheke gelöscht wird. Daher müssen Sie, wenn Sie ein Medikament aufgebraucht haben und es weiter benötigen, wieder Kontakt mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt aufnehmen, um ein neues e-Rezept zu erhalten – analog zum bisherigen Papierrezept, welches Sie ja auch nur einmal einlösen konnten..

    Schwer leserliche, (handschriftliche) Rezepte oder Fehler bei der Abgabe durch Verwechslungen sind damit Geschichte. Das System überprüft bei der Abgabe sofort, ob das abgegebene Medikament auch der Verordnung entspricht und meldet uns unmittelbar, wenn es bei der Abgabe zu keiner Übereinstimmung kommt. Die Arzneimittelsicherheit ist damit für Sie deutlich gestiegen.

    Umfassende Infos zum e-Rezept finden Sie auf der Webseite chipkarte.at.

    Zusammenfassung

    Rezeptpflicht ist gesetzlich geregelt und bedeutet, dass wir Ihnen ein Medikament nur nach Verschreibung einer Ärztin oder eines Arztes ausgeben dürfen und sagt nichts über den Preis eines Medikaments aus..

    Rezeptgebühr ist ein Angebot der Sozialversicherungen, welches ermöglicht, notwendige, verschriebene Medikamente zu einem leistbaren Betrag zu erwerben. Die Höhe wird jährlich angepasst. Ist ein Medikament günstiger als die Rezeptgebühr zahlen sie nur den günstigeren Preis.

    Rezeptgebührenbefreiung gibt es

    • für definierte Personengruppen
    • nach Antrag unter bestimmten Voraussetzungen
    • bei Erreichen der Rezeptgebührenobergrenze

    Foto Titelbild: J. Müller

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